Die Entscheidung, eigenes Vermögen in eine Stiftung zu übertragen, steht für viele vermögende Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Privatpersonen irgendwann im Raum. Bei der Vermögensnachfolge oder gemeinnützigen Zielen bietet eine Stiftung besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die über klassische Erbschaftsregelungen hinausgehen.
Die langfristige Wirkung und strukturierte Vermögensweitergabe machen Stiftungen zu einem attraktiven Instrument der Vermögensplanung. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für diesen Schritt und welche Faktoren sollten bei dieser wichtigen Entscheidung berücksichtigt werden? Eine Stiftung ermöglicht Ihnen, nachhaltige Effekte zu erzielen – sowohl für Ihre eigenen Ziele als auch für die Begünstigten. Genießen Sie jetzt mit einer Stiftung Steuervorteile, die sich lohnen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Steuerliche Vorteile durch die Stiftungsgründung
- Langfristiger Schutz und Erhalt des Vermögens
- Einsatz für einen definierten Zweck
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übertragung?
- Fallstricke und Risiken bei der Vermögensübertragung
- Zusammenfassung und Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Stiftungen bieten erhebliche steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung und -verwaltung.
- Das eingebrachte Vermögen kann über Generationen hinweg vor unerwünschtem Zugriff geschützt werden.
- Die Übertragung zu Lebzeiten ermöglicht oft größere steuerliche Entlastungen als testamentarische Regelungen.
- Die Einschränkung der eigenen Verfügungsgewalt über das Vermögen muss sorgfältig abgewogen werden.
Steuerliche Vorteile durch die Stiftungsgründung
Bei der Übertragung von Vermögen in eine Stiftung ergeben sich diverse steuerliche Vorteile, die für viele Stifter und Stifterinnen den Hauptanreiz darstellen. Insbesondere im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer können erhebliche Einsparungen realisiert werden. Durch die gezielte Nutzung von Freibeträgen können Vermögenswerte steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei übertragen werden.
Bei gemeinnützigen Stiftungen sind die steuerlichen Vorteile besonders attraktiv. Zuwendungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden – bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 0,4 Prozent der Summe aus Umsätzen und gezahlten Löhnen. Darüber hinaus besteht bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ein zusätzlicher Einmalbetrag von bis zu einer Million Euro, der über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden kann.
Familienstiftungen bieten zwar weniger umfangreiche Steuervorteile, können aber dennoch sinnvoll sein, um Vermögenswerte langfristig zu erhalten und gleichzeitig die Steuerlast zu optimieren.
Langfristiger Schutz und Erhalt des Vermögens
Eine wesentliche Motivation für die Einbringung von Vermögen in eine Stiftung ist der Schutz vor unerwünschtem Zugriff. Das Stiftungsvermögen ist rechtlich von Ihrem Privatvermögen getrennt und dadurch besser abgesichert gegen:
- Zugriffe durch Gläubiger und Gläubigerinnen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Zersplitterung des Vermögens durch Erbteilungen
- Verkauf von Unternehmensteilen durch unternehmerisch unerfahrene Erben und Erbinnen
Besonders Familienunternehmer und -unternehmerinnen nutzen Stiftungsmodelle, um die Fortführung des Unternehmens über Generationen hinweg zu sichern. Die Stiftung kann als stabiler Gesellschafter fungieren und gewährleistet, dass das Unternehmen nach dem Willen des Stifters oder der Stifterin weitergeführt wird.
Die klaren Regelungen der Stiftungssatzung verhindern zudem potenzielle Familienkonflikte, die bei einer direkten Übertragung entstehen könnten.
Einsatz für einen definierten Zweck
Eine Stiftung eignet sich hervorragend, um Vermögen für einen klar definierten und langfristigen Zweck einzusetzen. Bei gemeinnützigen Stiftungen steht die Förderung gesellschaftlich relevanter Projekte im Vordergrund:
- Unterstützung von Bildungseinrichtungen
- Förderung von wissenschaftlicher Forschung
- Engagement im kulturellen Bereich
- Hilfe für bedürftige Personen
Der Stiftungszweck wird in der Satzung festgelegt und ist für die Stiftungsorgane bindend. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau für die Ziele eingesetzt wird, die Ihnen am Herzen liegen.
Bei Familienstiftungen kann der Zweck in der gezielten Versorgung von Familienmitgliedern liegen, ohne dass diese direkt Zugriff auf das Stiftungsvermögen erhalten. Dies gewährleistet einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vermögen, selbst wenn einzelne Familienmitglieder nicht über entsprechende finanzielle Kenntnisse verfügen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übertragung?
Die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für die Vermögensübertragung in eine Stiftung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Übertragung zu Lebzeiten bietet steuerliche Vorteile, da Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Alle zehn Jahre können die Freibeträge der Schenkungssteuer erneut in Anspruch genommen werden.
Zudem behalten Sie bei einer Übertragung zu Lebzeiten mehr Einfluss auf die Gestaltung und können die Umsetzung Ihrer Vorstellungen aktiv begleiten. Dazu gehören:
- Stiftungsarbeit mitgestalten
- Anpassungen vornehmen, wenn sich Umstände ändern
- Wirkung Ihres Engagements selbst erleben
Eine testamentarische Stiftungserrichtung hat dagegen den Vorteil, dass Sie bis zu Ihrem Lebensende die volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen behalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie selbst finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende benötigen oder unsicher sind, ob die Stiftung Ihren Vorstellungen entsprechend arbeiten wird.
Fallstricke und Risiken bei der Vermögensübertragung
Bei aller Euphorie über die Vorteile einer Stiftung dürfen potenzielle Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Eine Stiftungsgründung ist mit erheblichen Kosten verbunden – sowohl einmalig bei der Gründung als auch laufend durch die Verwaltung. Es fallen regelmäßige Verwaltungskosten an, die je nach Vermögensstruktur und -größe beträchtlich sein können.
Auch steuerliche Verpflichtungen bestehen weiterhin. Familienstiftungen unterliegen der sogenannten Ersatzerbschaftsteuer, die alle 30 Jahre anfällt und einer hypothetischen Vererbung gleichkommt.
Der wohl schwerwiegendste Aspekt ist jedoch die weitgehende Aufgabe der eigenen Verfügungsgewalt über das eingebrachte Vermögen. Anders als bei anderen Vermögensübertragungen ist eine Rückholung des in die Stiftung eingebrachten Vermögens in der Regel nicht möglich. Diese Unwiderruflichkeit sollte gut durchdacht sein.
Zusammenfassung und Fazit
Die Einbringung von Vermögen in eine Stiftung lohnt sich insbesondere dann, wenn langfristige Ziele verfolgt werden – sei es die dauerhafte Absicherung der Familie, der Erhalt eines Unternehmens oder die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Die steuerlichen Vorteile und der strukturierte Vermögenserhalt sind dabei wesentliche Faktoren.
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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, Meiningen, Weimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.
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