Seitenbereiche
Inhalt
https://www.steuerleicht.de/steuernews/

Limited

Eine „Limited Company“ ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Gesellschaftsrecht. Die „Ltd.“ gleicht der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), allerdings mit dem Unterschied, dass die Ltd. bereits mit einem Nominalkapital von einem Britischen Pfund gegründet werden kann, während für eine GmbH mindestens € 25.000,00 notwendig sind. Durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, u. a. Centros (C-212/97), Überseering (C-208/00) oder Inspire Art (C-167/01), konnten deutsche Unternehmer zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit auch Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union nutzen. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ändern sich die Rahmenbedingungen für die britische Limited.

Deutsche Steuerpflicht bleibt

Mit der Löschung einer Limited endet die deutsche Steuerpflicht nicht, wie ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) zeigt (vom 19.10.2017, Az. IV C 2 - S-2701 / 10 / 10002). Sofern die gelöschte Limited mit einer Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister angemeldet und eingetragen ist, können die Finanzbehörden Steuerbescheide erlassen und an die im deutschen Handelsregister eingetragenen Personen als Empfangsberechtigte bekannt geben. Eine Löschung aller Empfangsberechtigten aus dem Handelsregister löst das Steuerproblem nicht. Denn nach § 273 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG), welcher nach Auffassung der Finanzverwaltung auch für die britische Limited gilt, muss in solchen Fällen durch das Gericht ein Nachtragsliquidator bestellt werden. Dieser erhält dann die Steuerbescheide.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: donfiore - fotolia.com

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

Erscheinungsdatum:

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater
Als Unterstützer.
Als Ansprechpartner.
Als Wegbegleiter.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Karriere