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Wer führt Betriebsprüfungen durch und was sollte man beachten?

Inhalt

Bei den umgangssprachlich als Betriebsprüfung bezeichneten Prüfungshandlungen der Finanzbehörde handelt es sich z. B. um eine Außenprüfung, Umsatzsteuernachschau oder eine Lohnsteuerprüfung. Eine Außenprüfung wird in der Regel durch eine schriftliche Prüfungsanordnung angekündigt.

Geht die Behörde allerdings davon aus, dass durch die Ankündigung Prüfungshandlungen vereitelt werden könnten, dann muss sie nicht angemeldet werden. Daher sollten die wichtigsten Unterlagen immer griffbereit sein. Im Zuge einer individuellen Beratung erstellen wir mit Ihnen eine Checkliste, welche Schritte zu unternehmen sind, wenn das Finanzamt vor der Tür steht. Wenn die Prüfung zu einer Nachzahlung der Steuer führt, kann um eine Zahlungserleichterung angesucht werden.

Stand: 24.01.2017

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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