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Was sind Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen?

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Das zu versteuernde Einkommen ist Anknüpfungspunkt für die Ermittlung der Einkommensteuer. Das Einkommen errechnet sich aus allen Einkünften aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten daraus und nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und bestimmter Entlastungsbeträge.

Den drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und  Gewerbebetrieb) – auch Gewinneinkünfte genannt - stehen die Überschusseinkünfte gegenüber. Diese sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, und sonstige Einkünfte. Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn, bei den Überschusseinkünften wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (Einnahmen-Werbungskosten) besteuert.

Steuerfreie Einkünfte sieht das Gesetz z. B. unter anderem für bestimmte Transferzahlungen (z. B.:, Arbeitslosengeld), für bestimmte Bezüge von Arbeitnehmern (z. B. Essens-Marken) und für bestimmte Bezüge für Auslandstätigkeiten vor.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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