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Gastronomie und Gaststättengewerbe: Worauf ist zu achten?

Inhalt

Die Gastronomie gilt als Dienstleistung und Teilbereich des Gaststättengewerbes, der sich mit der Verköstigung von und dem Ausschank an zahlende Gäste in Gaststätten befasst. Viele träumen davon, sich als Gastronom selbstständig zu machen – aber wie funktioniert das und worauf ist zu achten? Ob Restaurant oder Café - eine Existenzgründung im Gaststättengewerbe ist in der Regel eine große Herausforderung.

Aufgrund des vielfältigen Angebots hängt der Erfolg einer solchen Selbstständigkeit stark vom eigenen Konzept ab. Am Anfang sollten deshalb neben der Idee auch ein gründlicher Business- sowie Finanzierungsplan stehen. Außerdem benötigt man gewisse Lizenzen, wie die Ausschankerlaubnis, sofern man alkoholische Getränke anbieten möchte. Hinzu kommen einige rechtliche Anforderungen. Beim Thema Steuern betrifft das beispielsweise gewisse Aufbewahrungsfristen von Dokumenten oder steuerliche Anforderungen an Rechnungen.

Stand: 24.01.2017

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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