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Gewerbetrieb: Zählen Freiberufler bzw. Selbständige dazu? Wer zahlt Einkommensteuer? Fällt Gewerbesteuer an?

Inhalt

Der Einkommensteuer unterliegen unter anderem auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese müssen aus einer selbständigen nachhaltigen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr erfolgen.

Freiberufler unterliegen hingegen mit ihren Gewinnen den Einkünften aus selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet.

Ein Gewerbebetrieb ist bei den jeweils örtlich zuständigen Städten und Gemeinden anzumelden

Stand: 18.03.2019

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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