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Welche Kosten können abgesetzt werden? Reisekostenabrechnung für Inland und Ausland, wie geht das?

Inhalt

Reisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten und von Unternehmern als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl geschäftlich bzw. beruflich veranlasste Reisen im Inland wie auch Reisen in das Ausland. Oft wird dabei mit einem Formular Reisebeginn (Tag, Uhrzeit), Reiseende, Abfahrtsort, Reisestationen, Reiseziel sowie Zweck der Reise festgehalten. Steuerlich absetzbar können dabei unter Umständen z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Nebenkosten sein.

Stand: 30.05.2018

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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