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Wie macht man sich selbständig und welche steuerlichen Besonderheiten gibt es?

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Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist eine der möglichen betrieblichen Einkunftsarten. Der umgangssprachliche Begriff Selbständigkeit als Kennzeichen einer Erwerbstätigkeit umfasst hingegen alle drei betrieblichen Einkunftsarten (Gewinneinkünfte): Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb.

Als ein Merkmal der betrieblichen Einkunft wird unter Selbständigkeit das Tragen des Unternehmerrisikos, das Fehlen eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses, keine Weisungsgebundenheit, die Beteiligung am Kapital und stillen Reserven des Unternehmens, damit aber auch die Haftung mit dem Privatvermögen verstanden.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind u. a. die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, denen gemein ist, dass „geistiges Eigentum“ verkauft wird. Typische freiberufliche Tätigkeiten sind etwa die von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Journalisten, Hebammen, Künstlern, Wissenschaftlern.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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