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Sonderausgaben: Was ist abzugsfähig? Wie kann man sie geltend machen?

Inhalt

Zu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die keiner Einkunftsart zugeordnet werden können und weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, jedoch zum Steuerabzug zugelassen sind.

Sonderausgaben sind im Gesetz enumerativ aufgezählt. Zu den Sonderausgaben zählen vor allem Versicherungsbeiträge oder Spenden. Aber auch die Kirchensteuer ist als Sonderaugabe abziehbar. Im Einzelnen wird unterschieden zwischen Altersvorsorgeaufwendungen (Aufwendungen, die der Lebens- und Altersvorsorge dienen und an Versicherungen bezahlt werden) sowie den übrigen Vorsorgeaufwendungen (Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere Beiträge an Krankenkassen und Pflegeversicherung).

Stand: 18.03.2019

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