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Was ist beim Steuerfreibetrag und der Freigrenze zu beachten?

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Ein Steuerfreibetrag ermäßigt den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Diese Steuerfreibeträge gibt es z. B. für Kinder, Behinderte, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Gesundheitsförderung oder diverse Sachleistungen des Arbeitgebers.

Er ist zu unterscheiden von der Steuerfreigrenze. Hier gilt das „Alles oder nichts"-Prinzip. Wird die Freigrenze nämlich überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Im Gegensatz zum Steuerfreibetrag und zur Freigrenze kürzt ein Steuerermäßigungsbetrag (z. B. für Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, oder Steuerermäßigungen bei Zuwendungen an politische) die Einkommensteuer selbst.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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