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Versicherungen: Absetzen von der Steuer - auch online übers Internet möglich.

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Welche Versicherung kann man steuerlich absetzen? Wie funktioniert die Abschreibung? Bestimmte, geleistete Versicherungsprämien können von der Steuer als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Dadurch kann die Steuerlast reduziert werden. Aufwendungen für Versicherungen, die der Einkunftserzielung dienen, können vollumfänglich als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden (z. B. Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung oder für die Vermieter-Rechtschutzversicherung). Als Sonderausgaben vollumfänglich geltend gemacht werden können z. B. Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Ebenfalls absetzbar sind Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherungen. Letztere allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Oftmals ist es einfacher und zeitsparender, die Steuererklärung online durchzuführen. Mit dem Elster-Onlineforum bietet Ihnen Ihr Finanzamt einen kostenfreien Onlinezugang. Und Sie können ganz bequem Ihre Daten über das Internet übermitteln.

Stand: 24.01.2017

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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