Seitenbereiche

Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise

Inhalt
https://www.steuerleicht.de/steuernews/

Direkte Zuwendungen an Geschäftspartner

Viele Unternehmer tragen sich derzeit mit dem Gedanken, einem oder mehreren Geschäftspartnern, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, mit entsprechenden Geldzuwendungen „Überwasser“ zu halten. Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs eines wichtigen Vertragspartners liegt dabei im Regelfall auch im eigenen Interesse des Gebers. Die Finanzverwaltung lässt für Corona-bedingte direkte Zuwendungen den vollen Betriebsausgabenabzug zu. Die ansonsten geltende Regelung, dass „Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind“, den Gewinn nicht mindern dürfen, ist für solche Zuwendungen „aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden“ (BMF-Schreiben vom 9.4.2020 IV C 4 -S 2223/19/10003 :003).

Sponsoring

Neben direkten Zuwendungen bietet sich als Unterstützung die Möglichkeit des Sponsorings an. Die ertragsteuerliche Behandlung von Sponsoringausgaben wurde im Erlass (BMF-Schreiben) vom 18.02.1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98 IV B 7 - S 0183 - 62/98 (BStBl. 1998 I 212) geregelt. Das BMF nimmt in dem aktuellen Schreiben auf diesen Erlass Bezug. Sponsoringaufwendungen sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor für sein Unternehmen wirtschaftliche Vorteile erstrebt, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können.

Sachzuwendungen

Ebenso lässt die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug für Sachzuwendungen aus einem inländischen Betriebsvermögen an „unmittelbar und nicht unerheblich geschädigte oder mit der Bewältigung der Corona-Krise befasste Unternehmen und Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser)“ zu. Beispiel: Ein Unternehmen spendet Atemschutzmasken. Die Aufwendungen stellen Betriebsausgaben im vollen Umfang dar.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

Erscheinungsdatum:

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater
Als Unterstützer.
Als Ansprechpartner.
Als Wegbegleiter.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.