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Abnutzbares Anlagevermögen (wie z. B. Gebäude oder Pkws) verliert mit der Zeit an Wert. Im Zuge der Abschreibung wird dieser Wertverlust im Rechnungswesen festgehalten.

Wer legt die Abschreibungsdauer fest?

Auf wie viele Jahre ein Anlagegut steuerlich abgeschrieben werden darf, ergibt sich aus den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Abschreibungsarten. Steuerrechtlich ist allerdings nur die lineare Berechnungsmethode erlaubt. Von nicht abnutzbarem Anlagevermögen ist keine Abschreibung zu berechnen, daher muss z. B., wenn die Abschreibung einer Immobilie berechnet werden soll, der Grundanteil von dem Wert der gesamten Immobilie abgezogen werden.

Stand: 24.01.2017

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Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena, MeiningenWeimar und Gotha. Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

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